Selbsterklärung

Eine Selbsterklärung wird dann notwendig, wenn  eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer  Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr betrieben werden soll.

Der Funkamateur hat seine Funkanlage vor der Inbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Mit dieser Anzeige erklärt der Betreiber, dass er die Anforderungen nach BEMFV erfüllt.

 

Ich habe schon mehrere Selbsterklärungen bei der Bundesnetzagentur angezeigt, sowohl meine eigene, als auch unterstützend für Funkamateure in meinem OV oder im Amateurfunkverein.

 

Die Schutzabstände errechne ich über WATT32, eine Software die für DARC Mitglieder kostenlos zur Verfügung steht.

Für diese Software gibt es schon Anleitungen, deshalb gehe ich darauf nicht nochmals ein.

 

Womit viele Funkamateure aber Schwierigkeiten haben, ist die Erstellung der Lagepläne und das Eintragen der Antennen mit ihren Personenschutz Sicherheitsabständen.

Deshalb gehe ich speziell auf die Anfertigung dieser Ansichten auf den nächsten Seiten ein und werde meine eigenen Lagepläne vorstellen.

 

Auch wenn bisher alle Selbsterklärungen bei denen ich mitgewirkt habe von der Bundesnetzagentur anerkannt wurden, übernehme ich keinerlei Garantie für die folgende Beschreibung!

 

Viel Erfolg beim Erstellen

Marco de DO1MBI